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944 31 04

kostenlose Beratung

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wo bekomme ich Unterstützung? Welche Hilfsangebote gibt es? Wo muss ich was beantragen? Auf diese Fragen bekommen Sie von uns eine Antwort. Wir beraten Sie Rund um das Thema Pflege und helfen bei der Entscheidung, welche Hilfen und Leistungen am besten zu ihnen passen. Wir kommen auch zu Ihnen um gemeinsam Probleme im Pflegealltag zu erörtern, eine Lösung darauf zu finden und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation umzusetzen.

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), ein Pflegegutachten halbjährlich bzw. vierteljährlich (ab Pflegegrad 4) erstellen zu lassen.

Gern erstellen wir dieses Gutachten für Sie. Die Kosten für diese Beratungseinsätze übernimmt die Pflegekasse.

Die Beratung erfolgt durch speziell geschulte Pflegeberaterinnen und -berater mit Fachkenntnis, insbesondere im Sozial- und Sozialversicherungsrecht.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns. Gern kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.

  • Anleitung der Patienten zu pflegerelevanten Themen sowie Hinweise zu Pflegepraxis und Wohnumfeld

Vermittlung von:

  • Pflegehilfsmittel und Inkontinzprodukten
  • Tages- und Kurzzeitpflege
  • „fahrbarer“ Mittagstisch
  • medizinische Fußpflege
  • mobiler Friseur
  • Fahrdiensten (z.B. Krankentransport)
  • Hausnotrufsysteme

Häusliche Krankenpflege
Anita Klink
Genfer Platz 2
16341 Panketal OT Schwanebeck

Bürosprechzeiten:
Montag – Freitags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr  (oder nach Vereinbarung)