kostenlose Beratung
Häusliche Krankenpflege
Ambulante Pflege gemäß SGB V – Häusliche Krankenpflege
Ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege ist die sogenannte „Behandlungspflege“. Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von dem behandelten Arzt oder Ärztin verordnete und durch examiniertes Fachpersonal durchgeführt werden.
Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des Versicherten. Die Krankenkasse fordert eine Zuzahlung von 10 Prozent für maximal 28 Tage im Jahr. Diese Betrag wird von der Krankenkasse berechnet und eingezogen. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.
Leistungsbeschreibung
- Überwachung der Medikamenteneinnahme sowie das Herrichten eines Medikamentenvorrates (z.B. Wochenbox)
- Wundversorgung
- Injektionen (subkutan und intramuskulär)
- Blutzucker- oder Blutdruckkontrolle
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/ Strumpfhosen
- Kompressionsverband
- Infusionsüberwachung, Parenterale Ernährung
- Katheterpflege -und Wechsel
(suprapubischen Katheter, transurethralen Einmalkatheter, transurethraler Dauerkatheter) - Stomaversorgung
- Einlauf, Klistier, Klysma
- Trachealkanülenwechsel und -versorgung
- Sondenüberwachung ( PEG)
Häusliche Krankenpflege
Anita Klink
Genfer Platz 2
16341 Panketal OT Schwanebeck
Bürosprechzeiten:
Montag – Freitags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Entlastungsleistungen nach §45B SGB XI
Auf den Entlastungsbetrag haben Versicherte Anspruch, die im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung §§ 14 und 15 SGB XI pflegebedürftig sind und einen Pflegegrad 1 bis 5 von der Pflegekasse bestätigt bekommen haben. Mit dem Entlastungsbetrag werden die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung ergänzt. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125,00 Euro. Wird dieser monatliche Entlastungsbetrag nicht oder unvollständig in Anspruch genommen, kann der nicht beanspruchte Teil in den Folgemonaten des Kalenderjahres berücksichtigt werden.
Portfolio unserer Betreuungsleistungen:
- Beschäftigungsprogramme (je nach Wunsch)
- Organisationsleitungen
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen zur Entlastung der pflegenden Angehöriger
- Alltagshilfen (Botengänge, Begleitung, Hauswirtschaftshilfe außerhalb des SGB XI)
Lernen Sie uns kennen – wir helfen Ihnen gern.